Klima-Aktivisten, Unfälle und Bedrohungslagen – Das Einsatzwochenende der Polizeiinspektion (PI) Trier

Mit knapp 170 Einsatzlagen über das Wochenende 14.07. bis 17.07.2023 bilanziert die PI Trier ein überdurchschnittliches Einsatzaufkommen. Neben einigen Diebstahls- und Körperverletzungsdelikten, die in der Masse nicht herausgehoben betrachtet werden, galt es gleich bei mehreren größeren Einsatzlagen schnell zu handeln und Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie die Bewohner und Gäste der Stadt Trier abzuwehren. Dabei zeigte sich erneut, dass die PI Trier jederzeit in der Lage ist, angemessen zu reagieren, auch am Wochenende einen erhöhten Personalbedarf abzubilden und behördenübergreifend zu kooperieren. Die nachfolgend dargestellten Einsatzanlässe waren bereits in Teilen veröffentlicht worden, werden aber nunmehr im Gesamtkontext aufbereitet:

Bundesweiter Aktionstag der "Letzten Generation" auch in Trier

Am Freitag, 14.07.2023 wurde der Polizei Trier bekannt, dass Aktivisten der "Letzten Generation" auch im Stadtgebiet Trier Blockadeaktionen planen. An neuralgischen Verkehrskontenpunkten, die bei Blockade wesentliche Rettungsachsen lahmlegen und einen potentiellen Verkehrskollaps auslösen könnten, wurde offene Präsenz gezeigt, auch um jederzeit handlungsfähig zu sein. Wie einzelne Aktivisten später zugaben, zeigten die polizeilichen Maßnahmen offensichtlich auch Erfolg, denn man hatte aufgrund der großen Präsenz an Polizei von der Ursprungsplanung erstmal Abstand genommen. Erst am späten Nachmittag, nachdem das Verkehrsaufkommen abgeebbt und die offenen Einsatzmaßnahmen zurückgefahren worden waren, versuchten vier Aktivisten den Kreuzungsbereich Theodor-Heuss-Allee / Paulinstraße zu blockieren. Durch das schnelle Eingreifen von Polizeikräften konnte ein Ankleben auf der Fahrbahn verhindert werden. Den Demonstrierenden wurde daraufhin ein Versammlungsort vor der Porta Nigra zugewiesen, damit sie ihrem Recht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit nachkommen konnten. Die Polizei weist in dem Zusammenhang hin, dass mögliche Räumungsmaßnahmen ausschließlich Aufgabe staatlicher Gewalt ist und betroffene Verkehrsteilnehmer sich womöglich selbst strafbar machen, wenn sie eigeninitiativ gegen Demonstrierende vorgehen.

Zwei Bedrohungslagen am Samstagabend im Stadtgebiet: Tatorte in Saar- und Hornstraße

Wie bereits in der Pressemeldung vom 16.07.2023, 14.57 Uhr veröffentlicht wurde, waren zwei Männer am Samstag, gegen 17.30 Uhr in der Saarstraße durch einen Mann mit einer Schusswaffe bedroht worden. Der Tatverdächtige hatte sich im Anschluss in Richtung Innenstadt entfernt, wo er nach intensiven Fahndungsmaßnahmen (auch durch Beamte der Bundespolizei Trier) im Bereich des Viehmarktes gestellt und entwaffnet werden konnte. Es stellte sich heraus, dass es sich bei der Waffe um eine Schreckschusspistole gehandelt hatte, die auf den ersten Blick jedoch nicht von einer scharfen Schusswaffe zu unterscheiden war. Zur Verhinderung weiterer Straftaten kam der 56jährige Beschuldigte im Anschluss ins Polizeigewahrsam. Er wird sich wegen Bedrohung und Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten müssen. Zeugen, die den Vorfall in der Saarstraße beobachtet haben, bzw. weitere Angaben zu den Tatumständen machen können, werden gebeten, sich mit der Wache der PI Trier unter 0651-9779/5210 in Verbindung zu setzen.

Ebenfalls öffentlichkeitswirksam gestaltete sich ein weiterer Bedrohungssachverhalt am Samstagabend in der Trierer Hornstraße. Hier hatte kurz vor 21.00 Uhr ein Mann in einem Mehrfamilienhaus mit einer als Sturmgewehr beschriebenen Waffe einen weiteren Hausbewohner bedroht und sich dann in seine Wohnung begeben. In einem ersten Schritt war das betreffende Wohnobjekt durch starke Kräfte der PI Trier, der Kriminalinspektion Trier, der Bereitschaftspolizei und wiederum der Bundespolizeiinspektion Trier umstellt und somit eine statische Lage hergestellt worden. Dies führte zu leichten Verkehrsbeeinträchtigungen im Trierer Westen. Nachdem der Tatverdächtige eindeutig identifiziert worden war, schlugen Kontaktversuche zu ihm zunächst fehl. Parallel dazu waren polizeiliche Spezialeinheiten alarmiert worden, die in einem solchen Fall in letzter Konsequenz einschreiten würden. Gegen 23.00 Uhr konnte schließlich telefonischer Kontakt zum Tatverdächtigen hergestellt werden. Er fügte sich der polizeilichen Weisung, vor das Haus zu treten, wo er widerstandslos festgenommen werden konnte. Die beschriebene Waffe wurde seiner Wohnung aufgefunden. Es handelte sich um eine sogenannte Softair-Waffe, die einem echten Sturmgewehr zum Verwechseln ähnlich sieht. Als weiteren "Zufallsfund" konnten die Beamten in der Wohnung des Beschuldigten eine Indoor-Plantage zur Aufzucht von Cannabis feststellen. In der Summe reichten die Vorwürfe gegen den 39jährigen Mann aus, ihm die vorläufige Festnahme zu erklären und tags darauf einem Haftrichter vorzuführen. Dieser erließ einen Untersuchungshaftbefehl, woraufhin er in eine Justizvollzugsanstalt verbracht wurde.

Unfälle mit Motorrad- und Radfahrer

Nach einem Unfallgeschehen musste die B49 zwischen Igel und Wasserbilligerbrück am Samstag, 15.07.2023, gegen 19.00 Uhr wegen Rettungsmaßnahmen gesperrt werden. Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen war ein 72jähriger Motorradfahrer mit dem Vorderreifen gegen die rechte Fahrbahnbegrenzung gestoßen. Dies führte zum Sturz von Maschine und Fahrer, wobei sich der Sicherheitshelm vom Kopf gelöst und nach erster Einschätzung zu lebensbedrohlichen Verletzungen geführt hatte. Mittels Rettungshubschrauber der Luxemburger Air Rescue wurde der Motorradfahrer in ein Trierer Krankenhaus geflogen. Bereits am Folgetag bestätigte sich die Vermutung, dass der Unfall sich ohne Beteiligung weiterer Verkehrsteilnehmer ereignet hatte. Die erlittenen Verletzungen stellten sich zwar als schwer, jedoch nicht lebensbedrohlich heraus.

Verletzungen in Form von Schürfwunden und Prellungen erlitt am vergangenen Freitag, gegen 15.15 Uhr ein neunjähriges Kind in der Hohenzollernstraße. Das Kind war regelkonform mit seinem Fahrrad auf dem Gehweg in Richtung Saarstraße unterwegs, als es von einem rechtsabbiegenden Autofahrer übersehen und angefahren worden war. Zusammen mit der Mutter begab es sich zur weiteren Abklärung in ein Krankenhaus. Die Polizei weist darauf hin, dass auf dem Gehweg befindliche Personen oftmals durch parkende Fahrzeuge nur schlecht zu erkennen sind und daher eine erhöhte Aufmerksamkeit, gerade beim Abbiegen, erforderlich ist. Für Kinder bis acht Jahre gilt die Pflicht, mit dem Rad den Gehweg zu benutzen, bis zum zehnten Lebensjahr stellt dies eine Option dar. Danach muss jeder Radfahrer die Fahrbahn benutzen, solange es keinen parallel verlaufenden Radweg gibt.

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