Unfälle mit E-Scootern – Verhaltenshinweise

Am Montag kam es in Ludwigshafen zu zwei Verkehrsunfällen mit E-Scootern. In beiden Fällen fuhren verbotswidrig Mitfahrerinnen auf den E-Scootern mit. Insgesamt vier Personen wurden bei den Unfällen verletzt.

Eine 15-Jährige und eine 16-Jährige befuhren am 17.07.2023, gegen 11:30 Uhr, gemeinsam mit einem Elektroroller die Straße "Am Hofgut" in Fahrtrichtung Drachenfelsstraße. Beim Abbremsen verlor die 16-jährige Fahrerin die Kontrolle über den Roller, wodurch die beiden stürzten. Beide wurden durch den Sturz leicht verletzt. Die 15-jährige Mitfahrerin wurde durch den hinzugezogenen Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht.

Am Abend des 17.07.2023, gegen 20:30 Uhr, kam es zu einem weiteren Unfall. Eine 16-Jährige fuhr mit einem E-Scooter auf der Bauernwiesenstraße und transportierte verbotswidrig ihre 8-jährige Schwester. An der Kreuzung zur Teichgasse missachtete die E-Scooter-Fahrerin die Vorfahrt eines Autos, so dass es zum Zusammenstoß kam. Beide Schwestern stürzten durch den Zusammenstoß und verletzten sich leicht. Die 8-Jährige wurde zur Untersuchung vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht. Durch den Unfall entstand zudem ein Schaden in Höhe von rund 300 Euro.

E-Scooter sind gerade in Städten ein beliebtes Fortbewegungsmittel. Viele kennen die Regeln zur Nutzung eines E-Scooters jedoch nicht. Beachten Sie daher die Hinweise Ihrer Polizei für eine sichere Fahrt mit dem E-Scooter:

   -Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Ein Führerschein ist 
nicht erforderlich. Allerdings sollten Einsteiger das Fahren mit dem 
E-Scooter an einem Ort mit wenig oder keinem Straßenverkehr üben.
   -Ein E-Scooter darf bauartbedingt nur 20 Stundenkilometer schnell 
fahren.
   -Für den E-Scooter muss eine gültige Betriebserlaubnis vorliegen. 
Eine Haftpflicht sowie ein Versicherungskennzeichen sind Pflicht.
   -E-Scooter sind nur für eine Person ausgelegt. Die Mitnahme von 
Personen ist daher verboten.
   -E-Scooter müssen einen Radweg, einen Schutzstreifen oder einen 
Radfahrstreifen benutzen, wenn dieser vorhanden ist. Ansonsten müssen
sie auf die Straße ausweichen. Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu!
   -Während der Fahrt mit einem E-Scooter ist die Benutzung eines 
Smartphones verboten.
   -Beim Thema Alkohol gelten die gleichen Grenzwerte wie beim 
Autofahren. Es darf nicht unter Drogeneinfluss gefahren werden.

Bitte beachten Sie die Regeln, damit alle sicher an ihrem Ziel ankommen. Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier: BMDV - Elektrokleinstfahrzeuge - Fragen und Antworten (bund.de)

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Rheinpfalz
Pressestelle
Ghislaine Wymar
Telefon: 0621-963-1500
E-Mail: [email protected]
https://s.rlp.de/86q

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