Mainz – Neue Verkehrsregelung in Straße Am Rosengarten – Unfall

Seit einigen Tagen ist die Straße "Am Rosengarten" eine Fahrradstraße. Bei der Einrichtung der Straße wurde auch die Vorfahrtsregelung geändert. Es gilt nicht mehr "rechts vor links", vielmehr sind einmündende Straße untergeordnet, so dass Verkehrsteilnehmer, welche von Seitenstraßen in die Straße "Am Rosengarten" einfahren wollen, wartepflichtig.

Am Dienstagmittag, gegen 13 Uhr befuhr ein PKW Fahrer (63 J.) die Straße "Am Rosengarten" und erkannte eine Radfahrerin, welche aus der Straße "Auf dem Albansberg" einbiegen wollte. In der Annahme, wartepflichtig zu sein, bremste er sein Fahrzeug ab und blieb stehen. Ein nachfolgender, 19-jähriger Radfahrer bemerkte dies zu spät, fuhr auf den PKW auf, stürzte und zog sich leichte Verletzungen zu. Am PKW entstand leichter Lackschaden. Die Unfallermittlungen richten sich nun gegen aufgefahrenen Radfahrer.

Verschiedene Überwachungsmaßnahmen der neuen Fahrradstraße zeigen, dass die neuen Regelungen grundsätzlich verstanden und auch eingehalten werden. Die Polizeiinspektion Mainz 1 und insbesondere die Radstreife wird auch in Zukunft unregelmäßig die Mainzer Fahrradstraßen überwachen.

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