Trunkenheit im Straßenverkehr und Waffenfund – Die Wochenendbilanz der Polizeiinspektion Idar-Oberstein

Am vergangenen Wochenende bearbeiteten die Kolleginnen und Kollegen der Polizeiinspektion Idar-Oberstein insgesamt 108 Vorgänge. Darunter fielen 21 Verkehrsunfälle, 25 erfasste Strafanzeigen und 55 "sonstige Vorgänge".

Am frühen Samstagmorgen kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion Idar-Oberstein im Bereich der Hauptstraße einen 43-Jährigen und stellten hierbei eine Schreckschusswaffe im Hosenbund des Mannes fest. Da der bereits vorbestrafte Mann nicht im Besitz eines kleinen Waffenscheins und somit nicht berechtigt war eine Waffe zu führen wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz gegen ihn eingeleitet. Die Schreckschusswaffe wurde sichergestellt.

Am späten Sonntagabend wurde durch die Rettungsleitstelle ein Sturzgeschehen gemeldet, bei welchem ein 42-jähriger Mann 4 Meter von einer Terrasse in die Tiefe stürzte. Nach derzeitigem Ermittlungsstand ist von einem Unfallgeschehen ohne Fremdverschulden auszugehen. Der Mann wurde mit schweren Kopfverletzungen in ein nahegelegenes Krankenhaus verbracht. Die Polizei wünscht dem Betroffenen eine schnelle Genesung.

Gleich mehrere Strafanzeigen bei Verkehrskontrollen: Am 22 Juli 2023 fiel einer Streifenwagenbesatzung ein erheblich alkoholisierter Fahrradfahrer auf, welcher nach mehreren Stürzen augenscheinlich nicht mehr in der Lage war sein Fahrrad sicher zu führen. Ein durchgeführter Atemalkoholtest mit über 3,0 Promille bestätigte den Verdacht. Der Fahrradfahrer wurde aufgrund diverser Schürfwunden in ein Krankenhaus verbracht, wo ihm zudem eine Blutprobe entnommen wurde. Den Mann erwartet nun ein Strafverfahren.

Weiterhin konnte im Rahmen einer Verkehrskontrolle eines E-Rollers festgestellt werden, dass an dem E-Roller ein abgelaufenes Versicherungskennzeichen angebracht war. Zudem konnte bei dem 18-jährigen Fahrzeugführer eine geringe Menge Betäubungsmittel sichergestellt werden. Darüber hinaus stand der junge Mann während der Fahrt unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Nach der Entnahme einer Blutprobe und der präventiven Sicherstellung des E-Roller wurde der Fahrzeugführer aus der Maßnahme entlassen. Den 18-Jährigen erwartet nun mehrere Strafverfahren.

Durch besorgte Passanten wurden Beamte auf eine 77-jährige Frau aufmerksam gemacht, welche seit geraumer Zeit in ihrem Fahrzeug schlief. Um sich über das Wohlergehen der Frau zu erkundigen wurde diese geweckt. Im Gespräch konnte deutlicher Alkoholgeruch bei der Frau wahrgenommen werden. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,0 Promille. Die Frau wurde in ihre nur wenige Meter entfernte Wohnung verbracht und die Fahrzeugschlüssel präventiv sichergestellt.

Denken Sie daran: Wer alkoholisiert auf sein Fahrrad steigt bringt seinen Führerschein in Gefahr. Auch das Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss ist strafbar. Hier gilt eine absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,6 Promille. Bei Ausfallerscheinungen wie Fahrunsicherheiten bereits schon bei einem geringeren Wert von 0,3 Promille.

Gleiches gilt auch für E-Scooter, Hoverboard und ähnliche Fahrzeuge. Hier gelten dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer.

Sollten Sie nicht mehr in der Lage sein ihr Fahrzeug zu führen, lassen Sie sich abholen oder fahren Sie mit dem Taxi nach Hause!

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55743 Idar-Oberstein

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