Fahrradfahrer unter Alkoholeinfluss

Am Samstagmorgen wurde durch eine Streife der Polizeiinspektion Linz in Rheinbrohl ein Fahrradfahrer einer Kontrolle unterzogen. Der 51-jährige Fahrradfahrer aus Bad Hönningen war derart stark alkoholisiert, dass er nicht in der Lage war, mit seinem Fahrrad sicher am öffentlichen Verkehr teilzunehmen. Der Mann wurde zwecks Blutentnahme auf die Dienststelle verbracht und ihm die Weiterfahrt untersagt. Gegen den Beschuldigten wurde eine Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet. Schon eine Alkoholisierung ab 0,3 Promille kann als Radfahrer strafbar sein, wenn zusätzlich alkoholbedingte Ausfallerscheinungen vorliegen. Ab einem Wert von 1,6 Promille wird in jedem Fall eine absolute Fahruntüchtigkeit angenommen. Bei einer Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr auf dem Fahrrad gibt es zwar kein Fahrverbot, allerdings kann die Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen.

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