POL-PDNW: Meckenheim – Verkehrsunfall mit Schwerverletzten

POL-PDNW: Meckenheim - Verkehrsunfall mit Schwerverletzten

Meckenheim (ots) Am Montag, 31.07., um 18.30 Uhr befuhr die 22-jährige Fahrerin eines Pkw Ford Fiesta die Zuckerbirnengasse in Meckenheim in Richtung Bahnhofstraße und bog im Einmündungsbereich nach rechts in die Bahnhofstraße ein, ohne die Vorfahrt eines Linienbusses zu beachten, der in der Bahnhofstraße in Richtung Haßlocher Straße unterwegs war. Es kam zum Zusammenstoß zwischen beiden Fahrzeugen, in deren Folge die Pkw-Führerin schwer verletzt wurde. Ebenfalls verletzt wurde bei dem Zusammenstoß einer von drei Fahrgästen im Bus, nämlich eine 25-jährige Frau, die durchaus schwerere Gesichtsverletzungen erlitt. Ein zufällig privat vorbeifahrender Notarzt leistete Erste Hilfe bei der Pkw-Fahrerin, eine in der Nähe des Unfallorts wohnende Krankenschwester leistete Erste Hilfe bei der verletzten Businsassin. Der Busfahrer sowie zwei weitere Fahrgäste blieben unverletzt. Die Bahnhofstraße musste in der Folge des Unfalles für 45 Minuten vollgesperrt werden. Der nicht mehr fahrbereite Pkw Ford Fiesta wurde abgeschleppt.Neben den schon genannten Beteiligten waren zwei Rettungsfahrzeuge, ein (weiterer) Notarzt, 28 Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr sowie ein Funkstreifenwagen der Polizeiinspektion Haßloch vor Ort. Vorübergehend musste die Feuerwehr einen Sichtschutz aufbauen. Neun Schaulustigen wurde ein Platzverweis erteilt.Die Polizei weist im Zusammenhang mit der vorgefundenen Konstellation, aber unabhängig von den Abläufen des konkreten noch nicht abschließend bewerteten Unfalles allgemein darauf hin, dass das Recht der "Vorfahrt" über die gesamte Straßenbreite gilt. Somit reicht es auch nicht aus, beim Einbiegen nach rechts in eine übergeordnete Straße vorher nur nach links zu schauen im Wissen, dass man die Kurve "eng" nimmt. Denn es ist möglich, dass ein von rechts kommendes vorfahrtsberechtigtes Fahrzeug berechtigt wg. Vorbeifahrens an geparkten Fahrzeugen o. ä. auf der "Gegenspur" fährt und mit einbiegenden Fahrzeugen kollidieren kann. Daher ist vor der Einfahrt in eine vorfahrtsberechtigte Straße der durchfahrende Verkehr immer in beide Richtungen zu prüfen.Rückfragen bitte an:Polizeiinspektion Haßloch
Matthias Schramm

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