Rollerduo ohne Führerschein

Am 08.08.2023 gegen 16:30 Uhr kontrollierte eine Streife der PI Bingen in der Saarlandstraße einen 42-jährigen und einen 37-jährigen Fahrer eines Motorrollers. Bei dem 42-jährigen Fahrer stellte sich heraus, dass er ein fahrerlaubnispflichtiges Kleinkraftrad fuhr, jedoch selbst nicht im Besitz einer hierfür notwendigen Fahrerlaubnis war. Bei dem 37-jährigen Fahrer lag zwar grundsätzlich eine erforderliche Fahrerlaubnis für das geführte Kleinkraftrad vor, allerdings wurden an diesem technische Änderungen - u.a. durch den Verbau eines Sportauspuffs - vorgenommen, welche die Höchstgeschwindigkeit des Motorrollers auf über 70km/h erhöhten. Neben der Tatsache der hierfür nicht ausreichenden Fahrerlaubnisklasse, war damit auch die Betriebserlaubnis des Motorrollers erloschen. In beiden Fällen wurde die Weiterfahrt untersagt und ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

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