Alkoholisiert Unfall verursacht, aber die Polizei verständigt

Ein 54-Jähriger wendete mit seinem Pkw am Mittwochnachmittag (09.08.2023) auf der Böcklinstraße und fuhr hierbei gegen einen geparkten Pkw. Anschließend fuhr er 100 Meter weiter, parkte am Straßenrand und verständigte die Polizei. Während der Unfallaufnahme stellten die Polizeibeamten Alkoholgeruch bei dem 54-Jährigen fest. Ein Atemalkoholtest ergab einen Promillewert von 1,04. Der Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stellt eine Hauptunfallursache dar. Wer berauscht fährt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch Andere. Gegen den unter Alkoholeinfluss stehenden Unfallverursacher wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Straßenverkehrsgefährdung eingeleitet. Der Führerschein wurde sichergestellt und gegen ihn kann eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden.

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