Unzulässige Rückleuchten führen zu „Anzeigenlawine“

Wegen der dunklen Rückleuchten an seinem Fahrzeug hat die Polizei am Mittwochabend einen Autofahrer im Stadtteil Hohenecken gestoppt. Bei der Überprüfung des Ford Ranger bestätigte sich der Verdacht: Die Leuchten waren unzulässig, trugen keinerlei Prüfzeichen. Darüber hinaus stellten die Beamten an dem Pick-Up zwei weitere Veränderungen fest, die nicht zulässig waren: seitliche Positionsleuchten sowie ein Dachstrahler mit Stroboskopfunktion.

Doch damit nicht genug: Der Fahrer selbst zeigte drogentypische Auffälligkeiten. Er wurde deshalb von den Polizeibeamten zum Urintest gebeten, wobei sich auch hier der Verdacht bestätigte: Der Mann hatte Kokain intus.

Bei der anschließenden Durchsuchung des Fahrzeugs entdeckten die Polizisten verschreibungspflichtige Tabletten. Der 44-Jährige gab an, diese von einem Freund erhalten zu haben. Die Pillen wurden sichergestellt.

Nicht zuletzt ergab die Überprüfung der Personalien des Mannes, dass er vermutlich ohne gültige Fahrerlaubnis am Steuer saß. Sein ausländischer Führerschein war im April wegen des Verdachts der Urkundenfälschung sichergestellt worden. Eine deutsche Fahrerlaubnis besaß er nicht.

Gegen den Mann wird nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Fahrens unter Drogeneinfluss und Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz ermittelt. Zudem muss er sein Auto in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzen. Selbst führen darf er Fahrzeuge in nächster Zeit allerdings nicht. |cri

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