Trunkenheitsfahrt

Bei der Kontrolle eines Mofafahrers am 10.08.23 gegen 22:30 Uhr in Mertesheim stellten die Polizeibeamten Alkoholgeruch fest. Ein gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest zeigte 0,28 mg/l Atemalkoholkonzentration, was in etwa 0,56 Promille entspricht. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet. Der Bußgeldkatalog sieht hierfür ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und die Eintragung zweier Punkte im Verkehrszentralregister vor.

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Martina Benz

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