L 465/SWP – Ausbau zwischen saarländischer Landesgrenze und Mittelbach

Bei dem Ausbau müssen unter anderem ein Vogelschutzgebiet sowie ein Wasserschutzgebiet, die unmittelbar an die Landesstraße angrenzen, berücksichtigt werden. Zur Kompensation der Eingriffe in die Natur sind umfangreiche naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. Es ist geplant, das Baurechtsverfahren als Voraussetzung für den Ausbau der Landesstraße noch im Jahr 2023 einzuleiten. Aktuelles Ziel des Landesbetriebes Mobilität Kaiserslautern ist es mit dem Ausbau der Landesstraße L 465 im Jahr 2025 zu beginnen.

Bei dem Ausbau ist vorgesehen, die derzeit zu schmale Fahrbahnbreite mit einer verkehrsgerechten nutzbaren Breite von 6,00 m herzustellen. In Teilbereichen wird eine Anpassung der Linienführung durch eine Verbesserung der vorhandenen Kurvenradien erfolgen. Neben der eigentlichen Landesstraße werden auch die Einmündungen der Kreisstraßen K 8, K 9 und K 10 an die neuen lage- und höhenmäßigen Gegebenheiten angepasst. Am Ortseingang von Mittelbach ist zu dem die Herstellung eines geschwindigkeitsdämpfenden Fahrbahnteilers mit einer barrierefreien Querungshilfe geplant, über die die Fußgänger und Radfahrer zukünftig sicher geführt werden. Im Bereich der Bickenaschbachermühle sowie im Einmündungsbereich der Kreisstraße K 9 werden die vorhandenen Bushaltestellen ausgebaut. Drei vorhandene Gewässerdurchlässe werden vergrößert um das Regenwasser künftig besser ableiten zu können.

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