Widerstand und tätlicher Angriff auf Polizeikräfte

Am späten Montagabend (21.08.2023) meldeten gegen 23:00 Uhr Anwohner eine Schlägerei mit mehreren Beteiligten in der Burgundenstraße. Bei Eintreffen der Polizeikräfte hatten sich die Beteiligten bereits entfernt. Aufgrund einer Zeugenaussage konnte ein Beteiligter, ein 25-jähriger Ludwigshafener, in der Nähe des Tatortes durch Polizeikräfte kontrolliert werden. Zur Personalienfeststellung sollte der Mann durchsucht werden, hierbei schlug er einem Polizeibeamten unvermittelt ins Gesicht. Gegen die anschließende Fesselung leistete er erheblichen Widerstand. Erneut schlug er hierbei einem Polizeibeamten mehrfach ins Gesicht und spuckte zudem in Richtung der Polizeikräfte. Außerdem beleidigte und bedrohte er die Polizistinnen und Polizisten lautstark. Da der Mann sich bei der vorausgegangenen Schlägerei am Kopf verletzte, wurde er in einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht. Nach ärztlicher Versorgung seiner Verletzungen wurde er aufgrund seines psychischen Ausnahmezustands in eine psychiatrische Klinik gebracht. Bei der Verbringung versuchte er, einem Polizeibeamten eine Kopfnuss zu geben. Durch die Angriffe wurden zwei Polizisten leicht verletzt.

Gegen den 25-Jährigen wurden Ermittlungsverfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung eingeleitet.

Immer wieder werden Polizeibeamte und Polizeibeamtinnen Opfer von Gewalt. Die Taten reichen von Beleidigungen, über Drohungen, anspucken bis hin zu körperlichen Angriffen. Die Polizei duldet keine Gewalt. Nicht gegen Bürgerinnen und Bürger und auch nicht gegen Polizeikräfte. Jedwede Gewaltanwendung wird strafrechtlich verfolgt! Bei einer Widerstandhandlung drohen dem Täter bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.

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Bastian Hübner
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