Mehrere Verkehrsunfälle mit verletzten Personen am vergangenen Wochenende

Am vergangenen Wochenende kam es im Bereich der Polizei Bitburg zu mehreren Verkehrsunfällen mit Personenschäden. In der Nacht von Freitag auf Samstag verlor gegen 00:30 Uhr ein 23-jähriger Pkw-Fahrer in der Alsbach in Mettendorf die Kontrolle über sein Fahrzeug und kollidierte mit einer Begrenzungsmauer neben der Fahrbahn. Der Fahrer wurde in seinem Fahrzeug eingeklemmt und konnte von Feuerwehrkräften befreit werden. Er zog sich schwere -glücklicherweise nicht lebensgefährliche- Verletzungen zu und wurde in das Krankenhaus Bitburg eingeliefert. Durch die Wucht des Aufpralls wurde mehrere Steine aus der besagten Begrenzungsmauer herausgebrochen, die in der unmittelbare Nähe geparkte Fahrzeuge beschädigten. Am Fahrzeug des Fahrers entstand Totalschaden in Höhe von ca. 10.000 EUR. Die Ermittlungen zur Unfallursache dauern an.

Am Samstag kam es zu zwei weiteren Verkehrsunfällen, bei denen zwei Motorradfahrer leicht verletzt wurden. Um 13:30 Uhr befuhr eine 50-jährige Motorradfahrerin die L 35 bei Oberkail, als ihr Hinterrad plötzlich blockierte. Hierdurch stürzte sie auf gerader Strecke und zog sich leichte Verletzungen zu. Die Blockade des Hinterrades war auf eine nicht ausreichend gesicherte Tasche auf dem Gepäckträger des Motorrades zurückzuführen. Die Fahrerin wurde vorsorglich ins Krankenhaus nach Wittlich eingeliefert. Um 16:11 Uhr ereignete sich auf der Landesstraße 9 im Bereich Bitburg ein weiterer Verkehrsunfall - ebenfalls mit einem allein beteiligten Motorradfahrer. Der 24-jährige Fahrer unterschätzte offenbar den Kurvenverlauf und "verbremste" sich, was das führte, dass er von der Fahrbahn abkam und in der angrenzenden Weide stürzte. Auch dieser Fahrer wurde mit leichten Verletzungen in das Krankenhaus Bitburg eingeliefert.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Bitburg
Telefon: 06561/9685-0
[email protected]

www.polizei.rlp.de/pd.wittlich/pi.bitburg
Besuchen Sie uns auf Twitter: #BitBürgerpolizei


Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.