Westerwald – Mehrere Fahrten unter Alkohol- und Betäubungsmitteleinfluss

Am 30.08.2023 gegen 07:30 Uhr wurde ein 34-jähriger Mann mit seinem PKW in der Bahnallee in Montabaur einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei fiel der Fahrzeugführer mit erheblichen Ausfallerscheinungen, welche auf Betäubungsmittelkonsum hindeuten, auf. Ein durchgeführter Drogenschnelltest reagierte positiv auf Tetrahydrocannabinol (THC).

Um 09:15 Uhr wurde ein 32-jähriger Fahrzeugführer mit seinem PKW in der Rheinstraße in Mogendorf einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Auch bei ihm ließen sich physische Auffälligkeiten hinsichtlich des Betäubungsmittelkonsums feststellen. Ein Drogenschnelltest bestätigte den Verdacht.

Um 10:36 Uhr wurde ein 24-Jähriger mit seinem PKW in der Grubenstraße in Mogendorf einer Verkehrskontrolle unterzogen. Die bei ihm festgestellten Ausfallerscheinungen ließen sich ebenfalls auf den Konsum berauschender Mittel zurückführen.

Allen drei Fahrzeugführern wurde eine Blutprobe entnommen. Sie erwartet ein Bußgeld in Höhe von mindestens 500,- EUR für das Führen eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss berauschender Mittel, sowie eine Strafverfahren wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln.

Um 18:30 Uhr wurde mit einem 26-jähriger PKW-Fahrer in der Wallstraße in Montabaur eine Verkehrskontrolle durchgeführt. Hierbei wurde festgestellt, dass der Mann seinen Führerschein trotz rechtskräftigen Fahrverbots nicht bei der Bußgeldstelle abgegeben hatte. Der Führerschein wurde beschlagnahmt. Da auch er drogentypische Auffälligkeiten zeigte, wurde auch ihm eine Blutprobe entnommen. Den 26-Jährigen erwartet nun zusätzlich noch ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Gegen 20:50 Uhr teilte eine 40-jährige Mutter mit, dass ihre 18-jährige Tochter in Pottum bei einem 42-jährigen Bekannten in den PKW gestiegen sei. Der 42-Jährige sei alkoholisiert und habe keine Fahrerlaubnis. Er konnte zusammen mit der 18-Jährigen zu Hause angetroffen werden. Auch ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Ihn erwartet ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Trunkenheit im Verkehr.

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