Abkürzung im Baustellenbereich

Am Freitag, den 01.09.2023, wurde im Zeitraum von 15:50 Uhr bis 16:20 Uhr, auf dem Gelände der Tank- und Raststätte Weinstraße West eine Kontrollstelle eingerichtet. Grund der Verkehrskontrollen waren diverse Bürgerbeschwerden welche bemängelten, dass das Gelände der Raststätte als Abkürzung, für dortigen Baustellenbereich und den hieraus resultierenden Verkehrsstau, dienen würde. Dies stellt jedoch ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung dar und wird mit einem Verwarnungsgeld sanktioniert. Im genannten Zeitraum konnten 11 Fahrzeuge kontrolliert und sanktioniert werden.

Weiterhin konnte ein Fahrzeugführer kontrolliert werden, weil dieser ordnungswidrig den Standstreifen zum Abfahren auf das Gelände der Raststätte nutzte.

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