Gefahrguttransport nicht gekennzeichnet und Holztransport über 12 Tonnen überladen

Aufgrund der Vielzahl von deutlich überladenen Holztransporten im Jahr 2023 kontrollierten Beamte der Schwerlastkontrollgruppe des PP Trier wie schon in der Vergangenheit verstärkt Holztransporte in der Region. Im Rahmen dieser Kontrollen stoppten die Beamten am Donnerstagnachmittag zunächst auf der B-327 bei Hochscheid ein mit Altöl beladener Abfall- und Gefahrguttransport. Das in Autowerkstätten gesammelte Altöl sollte von der Firma verwertet werden. Jedoch wurde keine entsprechende Erlaubnis nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz mitgeführt und zudem war der Gefahrguttransport nicht durch orangefarbene Tafeln gekennzeichnet. Erst nach entsprechender Kennzeichnung des Lkw wurde die Weiterfahrt gestattet. Gegen den Fahrer und die Firma wurden entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Gefahrgut- und Abfallrecht eingeleitet. Etwas später stoppten die Beamten bei Wittlich einen "fliegenden" Niederländer, der mit seinem Lkw-Gespann (3,5t Lkw und Anhänger), zum Transport von Fzg'en, im Baustellenbereich der A-1 bei Schweich und später bei Hetzerath verbotenerweise überholte. Zudem fuhr der Fahrer mit dem Gespann teilweise bis 120 Km/h, obwohl hier lediglich 80 Km/h erlaubt waren. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass der Autohändler aus den Niederlande gewerblich unterwegs war und keine entsprechende Lizenz für den gewerblichen Güterverkehr besaß und auch keinen notwendigen Fahrtenschreiber im Fzg vorhanden war. Gegen den Fahrer und Firmeninhaber wurden entsprechende Bußgeldverfahren wegen Überholen im Überholverbot, der Geschwindigkeitsüberschreitung, der fehlenden Lizenz und dem fehlenden Fahrtenschreiber eingeleitet. Gegen Abend wurde in Wittlich dann noch ein stark überladener Kurzholztransport gestoppt, welcher auf dem Weg ins Sägewerk nach Belgien war. Aufgrund des hohen Gewichtes war die Wägung auf einer Brückenwaage (bis max. 50t) nicht möglich. Bei einer Verwiegung mit polizeieigenen Waagen wurde von den Beamten ein Gesamtgewicht von 52,75 Tonnen festgestellt. Da keine Ausnahmegenehmigung für den Transport von Schad- oder Kalamitätsholz vorlag, galt für den Holztransport lediglich ein zulässiges Gesamtgewicht von 40t. Die Weiterfahrt wurde umgehend untersagt und erst am frühen Morgen das Folgetages gestattet, nachdem ein Großteil der Fichtenstämme umgeladen wurde. Gegen den Fahrer wird nun ein Bußgeldverfahren eingeleitet und gegen das Unternehmen wird ebenfalls ein Verfahren eröffnet, in dem der Frachterlös eingezogen werden kann.

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