Wie der Fahrer so der Sohn! (Fahren ohne Versicherungsschutz etc.)

Im Rahmen der Streifenfahrt konnte am 05.09.2023, gegen 18:00 Uhr, auf einem Feldweg auf dem Burgerberg in Andernach, ein 45- Jähriger Andernach angehalten werden, der mit einem Roller umherfuhr, jedoch am Fahrzeug ein Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2016 angebracht hatte. Weiterhin wurde bei dem Fahrer eine Alkoholfahne festgestellt. Während der Kontrolle kam der 12- jährige Sohn des Fahrers mit einem führerscheinpflichtigen aber nicht versichertem Quad an die Kontrollstelle gefahren und wollte nach seinem Vater schauen. Beide mussten den Weg zu Fuß nach Hause gehen. Der 45- jährige musste jedoch den Umweg über die Polizeiinspektion in Kauf nehmen, da ihm eine Blutprobe entnommen wurde.

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Am Stadtgraben 19
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