Einsatzkräfte bei Anfahrt zu Verkehrsunfall durch mangelnde Rettungsgasse behindert

Am 07.09.2023 gegen 12:30 Uhr kam es auf der BAB 3, FR Köln zu einem Verkehrsunfall zwischen LKW und Motorrad. Im Rahmen der weiteren Einsatzbewältigung wurde eine nachrückende Streifenwagenbesatzung durch die mangelnde Bildung einer Rettungsgasse mehrfach aufgehalten und behindert.

Die überwiegende Anzahl der Verkehrsteilnehmer bildeten vorschriftsmäßig die bei Stau bzw. stockendem Verkehr vorgeschriebene Rettungsgasse. Gegen vier Verkehrsteilnehmer wurden Ermittlungsverfahren wegen fehlender Bildung einer Rettungsgasse und gegen einen Verkehrsteilnehmer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen fehlender Bildung einer Rettungsgasse mit gleichzeitiger Behinderung der Einsatzkräfte eingeleitet. Alle Betroffenen müssen mit einem Bußgeld in Höhe von min. 200EUR und einem Monat Fahrverbot rechnen.

Es bleibt der ggfs. lebensrettende Grundsatz: "Linke Spur nach links, der Rest nach rechts."

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