Tötungsdelikt – 4. Nachtragsmeldung

Gemeinsame Pressemitteilung von Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) und Polizeipräsidium Rheinpfalz

Nachtrag zur Pressemeldung vom 31.08.2023: https://s.rlp.de/Si9XJ

Nach dem Verdacht eines Tötungsdeliktes am 28.08.2023 in Ludwigshafen konnte nach intensiven und umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankenthal und der Kriminalinspektion Ludwigshafen ein Tatverdächtiger ermittelt werden. Es handelt sich um einen 25-jährigen Wohnsitzlosen.

Gegen den Tatverdächtigen wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Frankenthal Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Verdachts des Totschlags erlassen.

Der Tatverdächtige wurde nach umfangreichen Fahndungsmaßnahmen am 10.09.2023 durch Polizeikräfte vorläufig festgenommen und heute (11.09.2023) dem Haftrichter vorgeführt. Dieser setzte den Untersuchungshaftbefehl in Vollzug.

Der 25-Jährige, welcher keine Angaben zur Sache machte, kam anschließend in eine Justizvollzugsanstalt.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankenthal und der Kriminalpolizei Ludwigshafen, insbesondere zum Tatablauf und zur Motivlage, dauern an.

Rückfragen bitte an:

Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz)
Herr Leitender Oberstaatsanwalt Ströber
Telefon: 06233 80-3352

oder

Polizeipräsidium Rheinpfalz
Pressestelle
Konstanze Hinze

Telefon: 0621-963-1500
E-Mail: [email protected]
https://s.rlp.de/86q

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