Alkoholisierter Rollerfahrer missachtet jegliche Verkehrsregeln

Am 16.09.2023 gegen 00:45 Uhr stellte eine auf der Kerb in Gensingen befindliche Präsenzstreife der PI Bingen einen trotz Sperrung in Schlangenlinien über das Kerbegelände am Pierre-de-Bresse-Platz fahrenden Motorroller fest. Weder Fahrer noch Sozius trugen einen Sturzhelm. Auf eine unmittelbar durchgeführte Ansprache wurde nicht reagiert, statt dessen die Fahrt auf die L420 in Fahrtrichtung Gewerbegebiet fortgesetzt. Bei der anschließenden Nacheile konnten weitere Fahrunsicherheiten in Form weitläufiger Schlangenlinien festgestellt werden. Auch nach Einschalten des Blaulichts sowie akustischer Signale setzte der Fahrer die Fahrt zunächst unbeirrt fort. Der Versuch einer Ansprache des Fahrers unmittelbar durch den Beifahrer der Streife führte ebenfalls nicht zur gewünschten Reaktion des Fahrers. Erst nachdem die Streife sich quer vor dem Motorroller postierte und diesem den Fahrtweg abschnitt, konnte der Fahrer des Motorrollers zum Anhalten bewegt werden. Der bereits vermutete Grund für das gezeigte Verkehrsverhalten bestätigte sich in der Kontrolle. Der Fahrzeugführer stand unter Alkoholeinfluss, ein Test ergab einen Wert von 0,95 Promille. Die Weiterfahrt wurde untersagt und dem Fahrer eine Blutprobe entnommen.

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