Verhinderte Trunkenheitsfahrt

Am Donnerstagmorgen (14.09.2023) gegen 07:40 Uhr kontrollierte eine Polizeistreife einen 37-Jährigen welcher sich neben seinem E-Bike in der Edigheimer Straße aufhielt.

Ein Atemalkoholtest ergab bei dem Mann 2,11 Promille. Um zu verhindern, dass der 37-Jährige in seinem alkoholisierten Zustand mit dem E-Bike fährt, wurde dieses ordnungsgemäß angeschlossen und der Schlüssel des Fahrradschlosses durch die Polizei sichergestellt.

Auch das Fahren eines Fahrrads unter dem Einfluss von Alkohol kann eine Straftat darstellen! Wer über 1,6 Promille hat, gilt nach aktueller Rechtsprechung als absolut fahruntauglich. Aber auch darunter kann bei entsprechenden Ausfallerscheinungen oder dem Verursachen eines Verkehrsunfalls eine Strafanzeige drohen. Doch neben den strafrechtlichen Aspekten gefährdet jeder, der berauscht fährt, nicht nur sich selbst, sondern auch andere!

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Konstanze Hinze

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