Mainz – Große Bleiche – Dooring Unfall, Radfahrerin verletzt, Zeugen gesucht

Bei einem sogenannten Dooring-Unfall Anfang September erlitt eine 39-jährige Radfahrerin Prellungen und Schürfwunden. Ihr Fahrrad wurde dabei beschädigt. Die Polizei sucht nun Zeugen. Bei Dooring-Unfällen achten Fahrzeugführende nach dem Parken nicht auf den nachfolgenden Verkehr und öffnen die Fahrertür. Radfahrende sind dabei besonders gefährdet. Kommt es dabei zu einem Unfall zwischen dem Radfahrenden und der Autotür spricht man von einem Dooring-Unfall. Am Samstag, 9. September befuhr eine 39-jährige Radfahrerin gegen 15:30 Uhr die Große Bleiche in Richtung Rhein. Kurz vor der Ampel an der Fußgängerzone "Neubrunnenplatz -Lotharstraße" fuhr sie an einem geparkten PKW vorbei. Dessen 32-jähriger Fahrer öffnete die Tür, in welche die Radfahrerin prallte. Durch den Zusammenprall stürzte die Radfahrerin und erlitt Schürfwunden sowie Prellungen. Ihr Fahrrad wurde dabei ebenfalls beschädigt. Die Polizeiinspektion Mainz 1 hat die Ermittlungen zu dem Unfall aufgenommen und bitte Personen, welche den Unfall, die nachfolgende Situation oder nur Teile davon beobachtet haben sich zu melden. Tel.: 06131 - 65 4110 oder [email protected]. Dooring-Unfälle lassen sich übrigens ganz leicht vermeiden. Autofahrer oder auch Beifahrer öffnen die Tür mit dem sogenannten "Holländischen Griff" oder auch "Dutch reach" genannt. Dabei wird die Tür mit der türabgewandeten Hand, also auf der Fahrerseite mit der rechten Hand geöffnet. Durch diese Bewegung dreht sich der Oberkörper automatisch nach links, die linke Schulter geht zurück und der Kopf richtet sich in Richtung Straße. Bereits jetzt wäre im Augenwinkel ein herannahender Radfahrer wahrzunehmen und der Türöffnende könnte seine Bewegung verzögern und einen Unfall leicht vermeiden. Das gleiche gilt natürlich für die Beifahrerseite. Hier wird die Tür mit der linken Hand geöffnet. Da es bei Doorinng-Unfällen regelmäßig zu schweren Verletzungen bei Radfahrern kommt, wird gegen die Autofahrer ein Strafverfahren wegen Körperverletzung (Verkehrsunfall mit Leicht- oder Schwerverletzten) eingeleitet. Die Staatsanwaltschaften, bzw. Gerichte entscheiden dann über eine mögliche Strafe.

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