Neues aus dem Verwaltungsrat der ZAK

Gebührenerhöhung auf Grund allgemeinwirtschaftlicher und politischer Rahmenbedingungen unvermeidbar, aber moderat Die ZAK - Zentrale Abfallwirtschaft wird ab dem nächsten Jahr für drei Jahre für die Inanspruchnahme ihrer öffentlichen Einrichtungen von Stadt und Landkreis Kaiserslautern in Summe rund 8,95 Prozent mehr Gebühren benötigen. Der Verwaltungsrat hat in seiner letzten Sitzung die entsprechende Gebührenplankalkulation für den Zeitraum von 2024 bis 2026 beschlossen. Die ZAK hat den Gebührenbedarf mit zukünftig 23,49 Millionen Euro pro Jahr kalkuliert, das sind etwa 1,93 Millionen Euro mehr als zuletzt. Hauptkostentreiber ist die Einbeziehung der Abfallentsorgung in den nationalen Emissionshandel sowie der notwendig gewordene Kauf von CO2-Zertifikaten, die ebenfalls jedes Jahr deutlich teurer werden. Hierfür muss die ZAK eine siebenstellige Summe aufwenden. Zu Buche schlagen außerdem die deutlichen Tarifsteigerungen sowie die allgemeinen Preissteigerungen, insbesondere bei den Energiekosten. Allein für Treibstoff muss die ZAK jährlich eine sechsstellige Summe mehr aufwenden, zudem werden ab 1. Dezember 2023 auch die Mautgebühren drastisch erhöht, was zusätzlich einen sechsstelligen Mehraufwand bedingt. ZAK-Vorstand Jan Deubig verweist darauf, dass durch die nicht beeinflussbaren Kosten von außen vor allem auf der Ausgabenseite unsere Gestaltungsspielräume enger werden". Er setzt stattdessen auf Effizienzsteigerungen, zum Beispiel bei der Direktvermarktung des am Standort gewonnenen Stroms. Durch massive Einsparungen, betriebliche Optimierungen und die gestiegenen Einnahmen bei Fremdgeschäften fällt der Gebührenbedarf mit knapp neun Prozent deshalb im Vergleich zu den allgemeinen Lebenshaltungskosten moderat aus. Von 2012 bis heute sind die Lebenshaltungskosten in Deutschland um rund 28 Prozent gestiegen, der Gebührenbedarf der ZAK wird im Zeitraum von 2012 bis 2026 allerdings nur um rund drei Prozent steigen. Allein aus Überdeckungen der Vorjahre sinkt der jährliche Gebührenbedarf um 1,44 Millionen Euro. In der Kalkulation werden die Kosteneffekte von drei Jahren gemittelt vorweggenommen. Die Gebührensätze sollen bis 2026 gelten. Die ZAK führt als Ausgleichsmechanismus jährlich eine Gebührennachkalkulation durch. Damit wird gewährleistet, dass Stadt und Landkreis nur die Kosten zu tragen haben, die tatsächlich angefallen sind. ZAK-Vorstand Jan Deubig bekräftigte bei der Vorstellung der Gebührenplankalkulation, dass sich die Gebühren der ZAK nicht Eins zu Eins in den Abfallgebühren widerspiegeln werden. Stadt und Landkreis werden eigene Kalkulationen erstellen, in die der gestiegene Gebührenbedarf einfließen werden. Sehr gutes Zwischenergebnis Die ZAK hat im ersten Halbjahr 2023 überaus erfolgreich gewirtschaftet. Gegenüber dem Wirtschaftsplan fiel das Halbjahresergebnis der Anstalt um rund 2,4 Millionen Euro besser aus als vorgesehen, davon allein 1,9 Millionen Euro im Hoheitsbereich. Gründe für die positive Entwicklung waren, bedingt durch die Wende am Kapitalmarkt, die Verzinsung der Rückstellungen für die Altdeponie. Aber auch die Direktvermarktung des am Standort gewonnenen Stroms hat sich äußerst positiv auf das Zwischenergebnis ausgewirkt. Über das Biomasseheizkraftwerk und einen Gasmotor konnten 2,5 GWh mehr erzeugt werden als im Plan vorgesehen. Ein Einmaleffekt kam durch die Auflösung einer Rückstellung für die Rückbauverpflichtung der derzeit um Umbau befindlichen MB2A zum Tragen. Positiv hat sich unter anderem auch die Entspannung am Altholzmarkt ausgewirkt. Während die Menge an Gewerbe- und Kommunalabfällen weiter steigt, ist die Menge der angelieferten Hausrestabfälle rückläufig. Auch die im Biomasse-Kompetenzzentrum behandelten Bioabfälle aus der Region liegen zum Stichtag 30. Juni um 13,8 Prozent unter der geplanten Menge. Erwirtschaftete Überdeckungen im Hoheitsbereich der ZAK werden dazu beitragen, zukünftige Gebührensteigerungen zu vermeiden. Schulz übernimmt Vorsitz am 1. Januar 2025 Nach der Neubesetzung des Kaiserslauterer Stadtvorstandes wurde Bürgermeister Manfred Schulz als stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender der ZAK begrüßt. Landrat Ralf Leßmeister wird außerplanmäßig bis Ende des Jahres den Vorsitz von Beate Kimmel übernehmen, bevor 2024 ohnehin der rotierende Wechsel greift und Leßmeister dem Verwaltungsrat vorsteht. Erstmals wird Manfred Schulz dann am 1. Januar 2025 turnusgemäß als Verwaltungsratsvorsitzender fungieren.
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