Trunkenheit im Verkehr

Weil er seinen Pkw in starken "Schlangenlinien" fuhr, fiel ein 48-Jähriger am 26.09.2023 um 03:20 Uhr einer Polizeistreife auf. Bei der Kontrolle des Autofahrers konnten die Beamten starken Alkoholgeruch aus dem Fahrzeug wahrnehmen, weshalb auf freiwilliger Basis ein Atemalkoholtest bei dem Fahrer durchgeführt wurde. Dieser zeigte einen Wert von 1,64 Promille Atemalkoholkonzentration. Es folgten aufgrund dessen die Untersagung der Weiterfahrt und die Entnahme einer Blutprobe, deren Untersuchungsergebnis, die Blutalkoholkonzentration, für das Strafverfahren wegen "Trunkenheit im Verkehr" beweiserheblich ist.

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