Verkehrsunfall unter Alkoholeinwirkung

Sachschaden und ein Fahrverbot sind die Folgen eines Einkaufes. Demnach wollte die Fahrerin eines Pkw am gestrigen Freitag, den 29.09.2023 in den Abendstunden lediglich ihre bestellten Waren in Wörth abholen, als sie beim Ausparken kurz zurücksetzen musste und dabei den hinter ihr stehenden Pkw leicht beschädigte. Bei der anschließenden Unfallaufnahme konnte die Beamten bei der Unfallverursacherin jedoch Alkoholgeruch feststellen und der anschließende Alkoholtest ergab einen Wert von 0,65 Promille. Somit wurden entsprechend eine Blutprobe entnommen, Fahrzeugschlüssel und Führerschein sichergestellt und ein Strafverfahren eingeleitet.

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