Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und Hausfriedensbruch 07.10.2023, 12:00 Uhr

Am Samstagmittag erreichte die Polizei eine Meldung, wonach sich ein Mann, trotz bestehendem Verbot, auf dem Gelände eines Gartengrundstückes aufhalte und Betäubungsmittel konsumiere. Der 34-jährige Mann konnte von Polizeibeamten wie beschrieben vor Ort angetroffen werden. Im Rahmen der polizeilichen Maßnahme wurde bei ihm eine geringfügige Menge Amphetamin aufgefunden, welches beschlagnahmt wurde. Zur Durchsetzung des Hausrechtes erhielt er einen Platzverweis. Es wurden Strafverfahren wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln und Hausfriedensbruch aufgenommen.

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