unzulässig modifizierte Fahrzeuge in Birkenfeld

Am Mittag des 10.10.2023 wurden durch Kräfte der Polizei in Birkenfeld Verkehrskontrollen im gesamten Dienstgebiet durchgeführt. Hauptaugenmerk lag hierbei auf der Überprüfung der Verkehrssicherheit der Fahrzeuge sowie der Verkehrstüchtigkeit der Fahrzeugführer.

Ausnahmslos alle kontrollierten Fahrzeugführer verhielten sich kooperativ und freundlich. Auch die Fahrer, bei denen Mängel beanstandet wurden, zeigten sich einsichtig. Im konstruktiven Austausch wurde den Beamten Verständnis für die durchgeführten Maßnahmen entgegengebracht.

Highlight der Kontrollen war ein sehr schön anzusehender BMW M2, dessen Karosserie gelb foliert war. Mit der Folierung übertrieb es der Eigentümer jedoch etwas. So waren die Frontscheinwerfer, die Rückstrahler sowie Teile der Heckleuchten mittels Folierung verdunkelt.

Lichttechnischen Einrichtungen an Fahrzeugen werden ein besonders hohes Maß an Sicherheitsrelevanz zugemessen. Durch Aufbringen von Folien auf solche Teile wird das Signalbild zum Negativen hin verändert. Der ordnungsgemäße Lichtaustritt hinsichtlich Intensität und Abstrahlwinkel ist nicht mehr nachgewiesen. Durch unzulässige Veränderungen der Beleuchtungseinrichtungen kann die Erkennbarkeit des Fahrzeugs erheblich verschlechtert werden. Nicht genehmigte Leuchtmittel (oftmals LED-Leuchtmittel) können andererseits entgegenkommende Fahrzeuge blenden. Beides erhöht die Unfallgefahr enorm, weshalb die Polizei von Modifikationen solcher Art ausdrücklich abrät.

Ein weiteres auffallendes Fahrzeug war ein Opel Corsa, an dem das Endrohr des geänderten Auspuffs deutlich über das Fahrzeugheck herausragt. Bei der weiteren Überprüfung des PKW wurden zusätzliche Mängel festgestellt. So waren, für den Fahrzeugtyp, nicht genehmigte LED-Leuchtmittel in den Frontscheinwerfern verbaut und Sonderräder montiert, für die der Fahrzeugführer nicht die notwendigen Genehmigungsunterlagen aushändigen konnte. Zudem befand sich im Motorraum ein Chip, der eine Leistungssteigerung zur Folge haben sollte. Der Fahrer gab jedoch an, dass er keinerlei Veränderung der Leistung wahrnehmen würde. Solche leistungssteigernden Chips müssen in der Regel gutachterlich bestätigt werden. Der verbaute Chip wurde jedoch nicht gutachterlich geprüft.

Insgesamt war bei acht Fahrzeugen die Betriebserlaubnis in Folge unzulässiger Veränderungen erloschen. In allen Fällen wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und die Fahrer und Halter müssen mit Bußgeldern im dreistelligen Bereich sowie Punkten in Flensburg rechnen. Zudem wurde jeweils die Weiterfahrt untersagt und die Zulassungsstelle über die festgestellten Mängel informiert, die für die Neuerteilung einer Betriebserlaubnis zuständig ist.

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