Selbststeller klingelt bei der Trierer Bundespolizei

Am Donnerstagnachmittag klingelte ein 49-jähriger Syrer bei der Bundespolizei Trier und gab an, mit Haftbefehl gesucht zu werden.

Eine Überprüfung seiner Personalie bestätigte tatsächlich seine Aussage. Zum einen wurde er mit Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Regensburg aus November 2022 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gesucht, zum anderen wollte die Staatsanwaltschaft Trier wegen eines laufenden Ermittlungsverfahrens seinen Aufenthaltsort wissen.

Der Syrer beglich die geforderte Geldstrafe in Höhe von 2.086,00 Euro, teilte seine aktuelle Erreichbarkeit mit und konnte die Dienststelle als freier Mann verlassen.

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