Unsere do’s and don’ts für Halloween

Der Trend aus den USA ist längst bei uns angekommen: In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November wird Halloween gefeiert.

Kinder verkleiden sich als Hexen oder Gespenster und ziehen von Haus zu Haus. Wer ihnen keine Süßigkeiten geben will, bekommt einen Streich gespielt - dass alles soll ein riesen Spaß sein! Hierbei sollte man jedoch aufpassen, denn wenn der Streich nicht mehr harmlos ist, könnten strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Damit Halloween für alle in schöner Erinnerung bleibt, gibt die Polizei folgende Tipps!

   - Nicht jeder begeistert sich für Halloween: Rechnet also damit, 
     dass nicht jeder sich über ein Klingeln an der Haustür freut.
   - Ein Nein ist ein Nein, auch wenn ihr nur Spaß machen wollt und 
     die Dinge lustig findet.
   - Lasst eure Kinder nicht ohne Begleitung umherziehen.
   - Sucht euch Häuser aus, deren Bewohner ihr kennt oder, die euch 
     gerne empfangen.
   - Haltet euch in gut sichtbaren Bereichen auf und meidet dunkle 
     Ecken.
   - Nehmt ein Handy und eine Taschenlampe mit.
   - Versucht, für Verkehrsteilnehmer gut sichtbar zu sein.
   - Respektiert die Ruhezeiten.
   - Achtet bei Partys auf die Musiklautstärke.
   - Eltern haften für ihre Kinder.
   - Setzt euch nicht zu stark verkleidet oder gar alkoholisiert 
     hinters Steuer.
   - Straftaten werden von der Polizei konsequent verfolgt, natürlich
     auch an Halloween:

Wir wünschen euch allen einen schönen Abend.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Trier
Pressestelle

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E-Mail: [email protected]
www.polizei.rlp.de/pp.trier

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