Verfolgungsfahrt mit gestohlenem Kennzeichen ohne gültige Fahrerlaubnis sowie unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln

In der Nacht zum 01.11.2023 sollte gegen 01:52 Uhr ein PKW der Marke VW auf Höhe des Binger Stadtbahnhofs einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Trotz sämtlicher Anhaltesignale, Martinshorn und Blaulicht setzte der Fahrer die Fahrt unbeeindruckt fort und konnte erst in der Fußgängerzone in Bingen zum Anhalten animiert werden. Im Verlauf der Verkehrskontrolle zeigte sich, dass die am PKW angebrachten Kennzeichen gestohlen waren und der PKW selbst bereits seit Monaten außer Betrieb gesetzt ist. Der polizeibekannte männliche Fahrer ist zudem nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und stand unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln, sodass eine Blutentnahme bei ihm angeordnet wurde. Gegen den 20-jährigen werden nun sämtliche Strafverfahren, unter anderem wegen Kennzeichendiebstahl, Urkundenfälschung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren ohne Versicherungsschutz sowie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet.

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