Trunkenheit im Verkehr

Zeugen meldeten heute (02.11.2023) gegen 08:30 Uhr einen Lkw-Fahrer der durch Fahrunsicherheit aufgefallen war. Die eingesetzten Polizeibeamten stellten Alkoholgeruch in der Ausatemluft des Mannes fest. Der Atemalkoholtest zeigte 1,05 Promille an. Es folgte die Entnahme einer Blutprobe und die Sicherstellung des Führerscheins. Weil der Mann in Deutschland keinen Wohnsitz hat, wurde eine Sicherheitsleistung zur Sicherung der Durchführung des Strafverfahrens einbehalten. Ermittelt wird wegen Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB.

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