Ohne Fahrerlaubnis unter Drogeneinfluss gefahren

Ein 39 Jahre alter Autofahrer geriet gestern (07.11.23) gegen 16:10 Uhr in eine Verkehrskontrolle der Polizei. Die Beamten stellten im Verlauf der Kontrolle fest, dass dem Mann behördlicherseits die Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen wurde. Somit hat er den Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erfüllt. Die Polizisten bemerkten außerdem Auffälligkeiten bei dem Kontrollierten, die auf einen vorangegangenen Betäubungsmittelkonsum hindeuten. Ein Urin-Drogentest verlief positiv auf Cannabisprodukte und Kokain. Dies hatte zur Folge, dass der 39-Jährige eine Blutprobe abgeben musste. Deren Untersuchung wird die Konzentration der Stoffgruppen im Blut ergeben, was für das Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 24 a Abs. 2 StVG beweiserheblich ist.

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