Fahren ohne Fahrerlaubnis

Ein 34 Jahre alter Autofahrer aus Hessen wurde gestern (08.11.23) gegen 07:50 Uhr einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Er gab an, seinen Führerschein vergessen zu haben, sei aber im Besitz einer Fahrerlaubnis. Eine Überprüfung in polizeilichen Recherchesystemen bestätigte diese Angabe nicht. Ein Anruf bei der den angeblichen Führerschein ausstellenden Behörde führte auch nicht zu der Bestätigung, dass der Mann im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Somit besteht der Verdacht einer Straftat nach § 21 StVG - Fahren ohne Fahrerlaubnis -, weshalb dem 34-Jährigen die Weiterfahrt untersagt wurde. Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.

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