Das Einsatzwochenende der Polizeiinspektion (PI) Trier

Aus einer Gesamtzahl von 174 Einsätzen (49 Strafanzeigen, 26 Verkehrsunfälle, 99 sonstige Einsätze) über das vergangene Wochenende vom 10. bis zum 13. November 2023 werden nachfolgende Anlässe näher beleuchtet:

Fahrzeugbrände in Trier und an der Sauer

Am vergangenen Freitag, 10.11.2023 mussten Feuerwehr und Polizei gleich zu zwei in Brand geratenen Fahrzeugbränden ausrücken. In den Mittagsstunden fing auf dem Radweg zwischen Metzdorf und Wintersdorf ein Traktor vermutlich aufgrund eines defekten Kabels Feuer. Hier hatte die Freiwillige Feuerwehr Trier-Land den Brand schnell unter Kontrolle bringen können. Etwas später folgte der nächste brandbedingte Einsatz in einem Autohaus in der Trierer Gottbillstraße. Während des Ladevorgangs einer Batterie war hier ein Pkw wegen Überhitzung in Brand geraten. Mitarbeiter hatten das Feuer bei Eintreffen der Feuerwehr bereits gelöscht. In beiden Fällen wurden keine Personen verletzt.

Fußgängerin auf Zebrastreifen von Auto erfasst

Schwer verletzt wurde eine 35jährige Triererin nach dem Zusammenstoß mit einem Pkw in ein Trierer Krankenhaus verbracht. Die Fußgängerin hatte am Freitag, 10. November 2023, gegen 19.10 Uhr einen Fußgängerüberweg in der Stresemannstraße überquert, als sie von einem Pkw erfasst und schwer verletzt wurde. Die Ermittlungen zur genauen Unfallursache dauern derweil an. Zeugen, die ihre Daten bei der polizeilichen Unfallaufnahme noch nicht zu Protokoll gegeben haben, werden gebeten dies unter 0651/9779-5210 zu tun.

Diebe machen Beute aus geparkten Autos

Über das vergangene Wochenende wurden der PI Trier in drei Fällen Diebstähle aus geparkten Pkw gemeldet. Die Taten verteilen sich über das gesamte Stadtgebiet und bieten derweil nur dürftige Ansätze zur Tatklärung. Den Taten gemein war allerdings der Umstand, dass die Fahrzeuge von ihren Nutzern offenbar unverschlossen abgestellt worden waren und somit den Dieben einfaches Spiel boten. Die Polizei rät daher erneut zu einem sorgsamen Umgang mit dem eigenen Fahrzeug und dem ausnahmslosen Verschließen der Türen, sei es auch nur für die Dauer einer kurzen Abwesenheit.

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