PKW-Anhängergespann wurde ohne Fahrerlaubnis geführt

Am 21.11.2023 wurde durch Beamte der Polizeiinspektion Betzdorf ein PKW mit angehängtem PKW-Transportanhänger im Ortsbereich Alsdorf kontrolliert. Der 35jährige Führer des Gespanns konnte bei der Kontrolle eine Fahrerlaubnis der Klasse B mit Erweiterung für Anhänger vorweisen, die ihn ermächtigt ein Gespann mit höherem, zulässigem Gesamtgewicht (zgG) als mit der regulären Fahrerlaubnisklasse B zu führen. Problematisch in diesem Zusammenhang war jedoch, dass selbst dieses, erhöhte zgG durch sein Gespann überschritten wurde und er dieses daher ohne die erforderliche Fahrerlaubnis führte. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt, gegen ihn wird nun ein Strafverfahren wg. Führens eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis geführt.

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PHK Patrick Boller

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