Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz

In der Industriestraße wurde gestern (22.11.23) gegen 14:20 Uhr ein E-Scooter-Fahrer kontrolliert, weil an seinem Gefährt kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Der Mann gab gegenüber der Polizei an, nicht gewusst zu haben, dass der E-Scooter dem Pflichtversicherungsgesetz unterliegt. Unwissenheit schützt jedoch nicht vor Strafe! Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz können mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet werden. Die Polizei informiert: Für Kraftfahrzeuge mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, wenn diese auf öffentlichen Wegen oder Plätzen verwendet werden.

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Martina Benz, PHK'in


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