Verstoß gegen das 0,5-Promille-Gesetz

Am Sonntag (03.12.23) gegen 21:00 Uhr wurde ein 53 Jahre alter Autofahrer anlässlich einer stationären Verkehrskontrolle von der Polizei angehalten. Der Mann war leicht alkoholisiert, was ein gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest bestätigte: Das Ergebnis zeigte 0,54 Promille Atemalkoholkonzentration. Für diese Ordnungswidrigkeit sieht der einheitliche Tatbestands- und Bußgeldkatalog beim Erstverstoß ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, die Eintragung zweier Punkte im Verkehrszentralregister und ein Fahrverbot von einem Monat vor.

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