Bierflasche in der Hand und Fahrzeug nicht zugelassen

Beim Überholen eines Kleintransporters am 6.12.2023 gegen 17:10 Uhr stellte eine Streife der Polizeiautobahnstation Gau-Bickelheim auf der A 61 in Höhe Gensingen fest, dass der Fahrer des Transporters eine Bierflasche in der Hand hielt. Bei der daraufhin folgenden Kontrolle der Fahrtüchtigkeit des 48-jährigen Fahrers wurde allerdings keine relevante Alkoholisierung festgestellt. Dafür stellten die Polizisten fest, dass sein Fahrzeug weder über eine Zulassung verfügte noch versichert war. Daher war die Weiterfahrt für den 48-Jährigen auf jeden Fall zu untersagen. Der 48-Jährige muss nun mit entsprechenden Strafanzeigen wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, das Kraftfahrzeugsteuergesetz sowie wegen Kennzeichenmissbrauch rechnen.

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