Für Anlieger besteht bei Schnee und Glätte Räum- und Streupflicht

Die Stadt Bad Kreuznach hat mit Beschluss des Stadtrats vom 30. November die bestehende Straßenreinigungssatzung aktualisiert. Durch die Textanpassungen soll Klarheit über die Zuständigkeit der Räum- und Streupflichten geschaffen werden. Anlieger sind verpflichtet, Schnee und Eis auf den Gehwegen und kleineren Straßen zu beseitigen. Die Stadt räumt Schnee und streut auf Hauptstraßen bzw. Streckenabschnitten, die in der neuen Anlage 2 der Satzung aufgeführt sind. Im Folgenden die zentralen Auszüge aus der Satzung.
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