Radfahrer stürzt

Am Donnerstagabend (14.12.2023), gegen 22:00 Uhr, verletzte sich ein 46-jähriger Radfahrer bei einem Verkehrsunfall in der Rheinpromenade leicht. Der 46-Jährige befuhr zuvor mit seinem Fahrrad alleine die Rheinpromenade und stürzte ohne Fremdeinwirkung, da er die Kontrolle über sein Fahrrad verlor. Während der Unfallaufnahme durch die Polizeikräfte konnten bei dem Mann Anzeichen auf Alkoholkonsum festgestellt werden. Der Mann wollte keinen Atemalkoholtest durchführen. Aufgrund dessen wurde dem 46-Jährigen im Anschluss eine Blutprobe auf der Dienststelle entnommen.

Der Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stellt eine Hauptunfallursache dar. Wer berauscht fährt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch Andere. Der unter Alkoholeinfluss stehende Radfahrer muss sich nun wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr verantworten. Ihn könnte eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe erwarten. Außerdem überprüft die jeweils zuständige Führerscheinstelle auch bei Verkehrsstraftaten, die mit einem Fahrrad begangen werden, ob eine Geeignetheit des Unfallverursachers für den öffentlichen Straßenverkehr vorliegt. Schlimmstenfalls kann ein solcher Radunfall unter Alkoholeinfluss den Führerschein kosten.

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