Einführung wiederkehrende Straßenausbaubeiträge in Bad Kreuznach

Die Stadt Bad Kreuznach muss ab 2024 wie alle Gemeinden in Rheinland-Pfalz statt der bisherigen einmaligen Straßenausbaubeiträge sogenannte „wiederkehrende Straßenausbaubeiträge“ einführen.
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