Wörth – Benimmregeln nicht befolgt

Weil ein Gast in einer Spielhalle in Wörth am 18.12.23 gegen 14:45h nicht den Anweisungen des Personals Folge leistete, erhielt er Hausverbot. Der Gast sollte lediglich seinen Ausweis nochmals vorzeigen, nachdem er für eine kurze Pause die Spielhalle verlassen hatte und wieder zurückkehrte. Da ihm dies missfiel und er mit dem Personal diskutierte, wurde ihm ein Hausverbot ausgesprochen. Auch der Aufforderung die Spielhalle zu verlassen, sah er nicht ein und blieb. Das Personal verständigte die Polizei, die den mittlerweile ungebetenen Gast nach draußen brachte. Eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch wurde aufgenommen.

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