Pressebericht von Freitag, 22.12.23, 06.00 Uhr bis Dienstag, 26.12.2023, 06.00 Uhr

Das Wochenende und die Weihnachtsfeiertage verliefen aus polizeilicher Sicht insgesamt ruhig.

Die Polizei Lahnstein musste bei sechs Ruhestörungen durch überlaute Musik bei Familienfeiern und Partys die Ruhe wiederherstellen.

Im Berichtszeitraum wurden insgesamt sechs Verkehrsunfälle im Dienstgebiet der Polizei Lahnstein erfasst, bei denen es zum Glück lediglich zu Sachschäden kam.

Die Polizei Lahnstein musste allerdings in Einzelfällen, bei denen Alkohol im Spiel war, energischer auftreten.

Versuchte Körperverletzung, Sachbeschädigung

In der Nacht von Samstag auf Sonntag, gegen 01.00 Uhr, kam es in Lahnstein in der Schulstraße zu einem Streit eines Ehepaares. Der merklich alkoholisierte Ehemann wurde bei seiner Heimkehr von seiner Frau aus Angst nicht hereingelassen, so dass der Ehemann versuchte, auf andere Weise in die Wohnung zu gelangen. Dabei beschädigte die Haustür und ein Fenster. Im Anschluss wollte er auf seine Frau losgehen, was durch Mitbewohner verhindert werden konnte. Er wurde von der Polizei vorläufig der Wohnung verwiesen. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung und versuchter Körperverletzung.

Körperverletzung, Ingewahrsamnahme

Am Montag, dem 25.12.23, gegen 08.50 Uhr, musste die Polizei Lahnstein zu Streitigkeiten in die Bergstraße nach Lahnstein ausrücken. Vor Ort stellte sich heraus, dass der Anrufer mit zwei Bekannten durch die Straßen Lahnsteins zog und die Gruppe hierbei erhebliche Mengen an Alkohol konsumierte. Aus bisher nicht bekannten Gründen kam es dann an der Wohnanschrift der beiden Bekannten zu Streitigkeiten, infolgedessen einer der Personen auf das Gesicht des Geschädigten einschlug. Mit den Beschuldigten konnte durch die Polizei nicht Rücksprache gehalten werden. Im Rahmen der Sachverhaltsaufnahme wurde die Stimmung des Geschädigten immer aggressiver und er äußerte mehrfach Bedrohungen gegen die Beschuldigten. Einem ausgesprochenen Platzverweis kam er auch nach mehrmaliger eindringlicher Aufforderung nicht nach. Er musste daher zur Abwendung von Straftaten in Gewahrsam genommen werden.

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