Pressemitteilung: Inbetriebnahme der Portale i-kfz-Stufe 4 für Rheinland-Pfalz verspätet sich – Abschaltung der Portale i-kfz Stufe 3

(rap.) Seit dem 01.09.2023 ist die geänderte Fahrzeug-Zulassungs¬verordnung (FZV) in Kraft getreten, verbunden mit der Anforderung an die Zulassungsbehörden - und in Verlängerung an deren Dienstleister - Portale der i-kfz Stufe 4 produktiv einzusetzen. \r\nDie FZV sieht eine Übergangsfrist vor, die einen Betrieb der Altportale bis zur Inbetriebnahme der neuen Portale ermöglicht. Seit der Einführung im September 2023 gab es eine Vielzahl fachlicher, technischer und operativer Hürden, welche - Stand heute - leider noch nicht vollständig überwunden sind. Aus diesem Grund ist die Produktivstellung der Stufe 4 Portale für Rheinland-Pfalz auf Anfang des Jahres 2024 gerückt.