Verstöße gegen die Sprengstoffverordnung zum Abbrennen von Silvesterfeuerwerk

Am 28.12.2023 mussten durch die Polizeibeamt*innen sowohl in Gerolstein, als auch in Daun Ordnungswidrigkeitenverfahren nach der Sprengstoffverordnung eingeleitet werden.

Gegen 18:35 Uhr hatte ein 39-jähriger Mann aus dem Bereich der VG Gerolstein in der Bahnhofstraße in Gerolstein Silversterfeuerwerk gezündet, ohne dass eine Genehmigung hierfür vorlag.

Gegen 22:58 Uhr hatten drei 18- und 19-jährige junge Männer aus den VG'en Daun und Kelberg sich im Bereich der Wildpakrstraße in Daun getroffen und hier ebenso Silversterfeuerwerk abgefeuert, ohne dass eine Genehmigung vorlag.

Gegen die Betroffenen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

An dieser Stelle darf nochmals darauf hingewiesen werden, dass es nach der Sprengstoffverordnung nur an den Tagen 31.12. und 01.01. gestattet ist, Feuerwerk ohne besondere Genehmigung abzubrennen.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Daun
Sven Lehrke, PHK
Mainzer Straße 19
54550 Daun
Tel.: 06592/962630
Fax: 06592/962650

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