Polizeieinsatz nach flüchtigem Gefangenen – 3. Nachtragsmeldung – Tatverdächtiger der Gefangenenbefreiung in Untersuchungshaft

Gemeinsame Pressemeldung von Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) und Polizeipräsidium Rheinpfalz

Nachtrag zu den Meldungen vom 14.12.2023 unter https://s.rlp.de/ewS7U, https://s.rlp.de/GZP95 und https://s.rlp.de/aWEqT.

Im Zusammenhang mit der Festnahme des am 14.12.2023 in Ludwigshafen geflüchteten 25-jährigen Strafgefangenen (siehe Pressemeldung des Polizeipräsidiums Mannheim unter https://s.rlp.de/Cw79o) wurde ein 21-Jähriger vorläufig festgenommen. Nach intensiven und umfangreichen Ermittlungen von Staatsanwaltschaft Frankenthal und Kriminalpolizei Ludwigshafen ist er der Gefangenenbefreiung dringend verdächtig.

Der 21-Jährige wurde heute (30.12.2023) dem Haftrichter beim Amtsgericht Frankenthal vorgeführt. Dieser erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Frankenthal Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Verdachts der Gefangenenbefreiung; als Haftgründe wurden Flucht- und Verdunklungsgefahr angenommen.

Der 21-Jährige kam in eine Justizvollzugsanstalt.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankenthal und der Kriminalpolizei Ludwigshafen dauern an.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Rheinpfalz
Pressestelle
Thorsten Mischler
Telefon: 01522 8854052
E-Mail: [email protected]
https://s.rlp.de/86q

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