Fahren ohne Fahrerlaubnis, Beifahrerin war im Besitz eines Führerscheins

In der Nacht von Samstag auf Sonntag wurde ein Fahrzeug auf der L 453 einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Der 26-Jährige Fahrer händigte auf Verlangen der kontrollierenden Polizeibeamten lediglich den Fahrzeugschein aus. Auf Nachfrage gab dieser an, seinen Führerschein nicht mitzuführen. Eine Überprüfung des Fahrers ergab, dass dieser nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Daraufhin gab der Fahrer zu, dass er nie im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Im Fahrzeug befand sich weiterhin auf dem Beifahrersitz die 24-Jährige Fahrzeughalterin. Da sie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war, durfte sie die Fahrt fortsetzen.

Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Weiterhin droht der Beifahrerin als Fahrzeughalterin ein Strafverfahren wegen Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis.

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