Ladendiebstahl durch Minderjährigen

Am Samstag, den 30.12.2023 bemerkten Mitarbeiter eines Drogeriemarktes gegen 17 Uhr einen minderjährigen Ladendieb. Der Jugendliche wollte mit mehreren Waren in den Taschen die Kasse passieren und den Geschäft verlassen. Durch die hinzugerufene Polizei wurde ein Strafverfahren eingeleitet und dem Täter wurde durch den Hausrechtsinhaber ein Hausverbot für den Markt ausgesprochen.

Da der Täter gegenüber den eingesetzten Beamten zunächst falsche Personalien angab wurde noch ein Bußgeldverfahren gegen ihn eingeleitet, welches mit einer Geldbuße von bis zu 1.000EUR bewährt ist.

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