1 Jahr Haft für Bulgarin – Serbe bleibt nach Zahlung von 5.200 Euro auf freiem Fuß

Am vergangenen Wochenende nahm die Bundespolizei anlässlich Einreisekontrollen zwei Flugreisende am Flughafen Hahn fest.

Eine mit zwei Haftbefehlen gesuchte 28-jährige Bulgarin bei der Einreise aus ihrem Heimatland. Wegen Diebstahls wurde sie in 2020 zu einer Haftstrafe von 23 Tagen, abwendbar durch die Zahlung von 1.400 Euro, verurteilt. Nur ein Jahr später erfolgte eine zweite Verurteilung, nun wegen Computerbetrugs, zu einer Haftstrafe von 1 Jahr. Mit Zahlung der Geldstrafe wendete sie die 23-tägige Haftstrafe ab, wurde jedoch zur Verbüßung der einjährigen Haftstrafe in die JVA Rohrbach eingeliefert.

Gegen einen 43-jährigen Serben lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Passau wegen Urkundenfälschung vor. Ein Bekannter zahlte die geforderte Geldstrafe in Höhe von 5.200 Euro bei der Bundespolizei in Mainz ein und bewahrte den Serben somit vor einer 130-tägigen Haftstrafe.

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