Tötungsdelikt – 2.Nachtragsmeldung

Gemeinsame Pressemeldung von Staatsanwaltschaft Frankenthal/Pfalz und Polizeipräsidium Rheinpfalz

Nachtrag zu den Pressemeldungen vom 29.12.2023, https://s.rlp.de/RKhOb und 30.12.2023, https://s.rlp.de/cv5KG

Nach dem Tötungsdelikt am 29.12.2023 in Neustadt wurde der Leichnam des 88-jährigen Verstorbenen am 30.12.2023 im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankenthal im Institut für Rechtsmedizin der Universität Mainz obduziert.

Als Todesursache wurde Ersticken in Kombination mit Blutverlust infolge scharfer Gewalt gegen den Hals festgestellt. Die vermeintliche Tatwaffe, ein Küchenmesser, wurde bereits am Tattag aufgefunden und sichergestellt.

Der mittlerweile in Untersuchungshaft befindliche, 56-jährige tatverdächtige Sohn des Verstorbenen erschien unmittelbar nach der Tat, gegen 08:30 Uhr, bei der Polizei in Neustadt und gab an, seinen Vater getötet zu haben.

Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft Frankenthal und Kriminalpolizei Ludwigshafen zu den konkreten Umständen der Tat und zum Motiv dauern weiter an.

Rückfragen bitte an:

Staatsanwaltschaft Frankenthal
Herr Leitender Oberstaatsanwalt Ströber
Telefon: 06233/80-3352

oder

Polizeipräsidium Rheinpfalz
Pressestelle
Bastian Hübner
Telefon: 0621-963-1500
E-Mail: [email protected]
https://s.rlp.de/86q

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